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   OVG Niedersachsen, 14.08.2014 - 13 ME 120/14   

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https://dejure.org/2014,20976
OVG Niedersachsen, 14.08.2014 - 13 ME 120/14 (https://dejure.org/2014,20976)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.08.2014 - 13 ME 120/14 (https://dejure.org/2014,20976)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. August 2014 - 13 ME 120/14 (https://dejure.org/2014,20976)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG; § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 AufenthG; § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO
    Erforderlichkeit der Darlegung eines Anordnungsgrundes nach § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Darlegung eines Anordnungsgrundes nach § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 4, EMRK Art. 8, GG Art. 6 Abs. 1, AufenthG § 27 Abs. 3 S. 2
    Atypischer Ausnahmefall, besonderer Ausweisungsschutz, Regelvoraussetzungen, deutscher Ehegatte, Anordnungsgrund, Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, Familienzusammenführung, Familiennachzug, Ehegattennachzug, Visumsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit der Darlegung eines Anordnungsgrundes nach § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO

  • rechtsportal.de

    Erforderlichkeit der Darlegung eines Anordnungsgrundes nach § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2008 - 2 M 72/08

    Anforderungen an die Begründung der Beschwerde nach § 146 Abs. 4 VwGO

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2014 - 13 ME 120/14
    Eine ordnungsgemäße Beschwerdebegründung liegt mithin nur dann vor, wenn sich aus den fristgerecht dargelegten Gesichtspunkten die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung und die Notwendigkeit ihrer Aufhebung ergeben (OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 27. Mai 2008 - 2 M 72/08 -, juris Rdnr. 6; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 146 Rdnr. 41; Redeker/v. Oertzen, VwGO, 15. Aufl. 2010, § 146 Rdnr. 22).

    Das Auseinandersetzungserfordernis tritt indes bereits nach dem Wortlaut des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO lediglich neben das Gebot, die Gründe aufzuzeigen, derentwegen die erstinstanzliche Entscheidung abzuändern oder aufzuheben ist; dieser Teil der einen Beschwerdeführer treffenden Darlegungslast wird durch eine partiell fehlende Möglichkeit der "Auseinandersetzung" nicht gegenstandslos (OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 27. Mai 2008, a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 8 August 2006, a.a.O.) Das ergibt sich auch aus der Regelung des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO.

    Dies zwingt je nach Sachlage zu einer Wiederholung erstinstanzlichen Vorbringens, die in diesem Zusammenhang dem Darlegungserfordernis genügt (vgl. OVG Sachs-Anh., Beschl. v. 27. Mai 2008, a.a.O.; Redeker/v. Oertzen, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 08.08.2006 - 11 CE 05.2152
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2014 - 13 ME 120/14
    Durch die Beschwerdebegründung muss vielmehr das Entscheidungsergebnis in Frage gestellt werden (BayVGH, Beschl. v. 8. August 2006 - 11 CE 05.2152 -, juris Rdnr. 8; Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: April 2014, § 146 Rdnr. 13c).

    Lehnt das erstinstanzliche Gericht den Antrag als unzulässig ab, muss die Beschwerdebegründung sowohl die Zulässigkeit wie die Begründetheit des Antrags darlegen (BayVGH, Beschl. v. 8. August 2006, a.a.O.; Redeker/v. Oertzen, a.a.O., m. w. Nachw.).

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2014 - 13 ME 120/14
    Allerdings verpflichtet die in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm die Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über ein Aufenthaltsbegehren die bestehenden familiären Bindungen an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu berücksichtigen und entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen zur Geltung zu bringen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. April 2009 - 1 C 3.08 -, juris Rdnr. 18 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 10.04.2014 - 4 Bf 19/13

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Zusammenlebens mit deutscher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2014 - 13 ME 120/14
    Er macht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (Beschl. v. 9. Mai 2012 - 4 Bs 15/12 -, juris, u. v. 10. April 2014 - 4 Bf 19/13 -, AuAS 2014, 167) geltend, dass ein Ausweisungsgrund nur dann die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis hindere, wenn nicht eine atypische Fallkonstellation vorliege.
  • OVG Hamburg, 09.05.2012 - 4 Bs 15/12

    Ausgewiesener Ausländer; besonderer Ausweisungsschutz; Ausnahme von einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2014 - 13 ME 120/14
    Er macht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (Beschl. v. 9. Mai 2012 - 4 Bs 15/12 -, juris, u. v. 10. April 2014 - 4 Bf 19/13 -, AuAS 2014, 167) geltend, dass ein Ausweisungsgrund nur dann die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis hindere, wenn nicht eine atypische Fallkonstellation vorliege.
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2019 - 13 PA 97/19

    Entgegenstehen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug zu

    Ein sachlicher Grund für die Differenzierung liegt in dem letztlich erfolglos gebliebenen Asylbegehren des Asylbewerbers, das nicht zu einem privilegierten asylbezogenen humanitären Aufenthalt im Bundesgebiet (vgl. § 25 Abs. 1 bis 3 AufenthG) geführt hat, weshalb an der allgemein für Ausländer geltenden Erteilungsvoraussetzung der Einhaltung des Visumverfahrens aus § 5 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, dem das legitime mitgliedstaatliche Ziel einer kontrollierten Einreise zugrunde liegt und das ein wichtiges Instrument der Zuwanderungssteuerung darstellt (vgl. Senatsbeschl. v. 14.8.2014 - 13 ME 120/14 -, juris Rn. 7, und v. 12.11.2013 - 13 ME 190/13 -, juris Rn. 13; Begründung zum Zuwanderungsgesetz 2004, Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 7.2.2003, a.a.O., BT-Drs. 15/420, S. 70), festgehalten wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20.11.2017, a.a.O., Rn. 6 ff.) und dieser Voraussetzung nunmehr besonderes Gewicht verliehen wird.
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2021 - 5 ME 132/21

    Abwägungsdefizit; Bewerbungsverfahrensanspruch; Ermessen; Ermessensdefizit;

    Ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts - wie hier - auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so kann die Beschwerde nur dann Erfolg haben, wenn sich die Beschwerdegründe innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist auf jeden die Entscheidung tragenden Grund beziehen und durchgreifen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14.8.2014 - 13 ME 120/14 -, juris Rn. 3; Bay. VGH, Beschluss vom 17.7.2012 - 11 CE 12.1155 -, juris Rn. 10; OVG Berl.-Bbg, Beschluss vom 17.7.2009 - OVG 9 S 50.08 -, juris Rn. 2; Dombert, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 406, 1161).
  • VG Karlsruhe, 15.03.2018 - A 3 K 2695/18

    Dublin-Verfahren - Abschiebungsanordnung nach Unzulässigkeitsentscheidung -

    Eine damit einhergehende Relativierung rechtswidrigen Verhaltens würde darüber hinaus letztlich zu einem Unterlaufen des regulären Migrationsverfahrens, insbesondere der Migrationssteuerung im Wege des Visumverfahrens (vgl. zur Bedeutung und Funktion des Visumverfahrens Nds. OVG, Urt. v. 14.08.2014 - 13 ME 120/14 -, juris; VG Karlsruhe, Beschl. v. 13.02.2018 - 3 K 17081/17 -, juris), führen.
  • VG Karlsruhe, 13.02.2018 - 3 K 17081/17

    Einstweilige Anordnung gegen Versagung einer nach Einreise mit einem

    Zur Vermeidung einer Umgehung des Visumverfahrens, nämlich durch die Einreise mit einem Schengen-Visum, das lediglich zu Besuchszwecken und damit zu einem vorübergehenden Aufenthaltszweck erteilt worden ist, vollendete Tatsachen für einen Daueraufenthalt zu schaffen, ist eine restriktive Auslegung der Ausnahmevorschrift geboten (vgl.Nds. OVG, Urt. v. 14.8.2014 - 13 ME 120/14 -, juris; im Ergebnis wohl auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.02.2016 - 11 S 37/16 -).
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